Bergbau gilt als die älteste Art der Rohstoffgewinnung der Menschheit. Als erster Bergbau wird in der Regel die gelegentliche Nutzung von Feuersteinbergwerken in der Steinzeit angesehen. Kleine Gruppen arbeiteten für einige Tage in diesen Feuersteinbergwerken, um Feuerstein abzubauen. Der Feuerstein wurde damals als Rohmaterial für die Herstellung von Geräten genutzt.
Um 3000 vor Christus wurden in Ägypten bereits Kupfer, Gold und Türkise im Bergbau abgebaut. Zu dieser Zeit gab es vermutlich auch schon Erzgruben in Indien und China. 500 Jahre später begann die Kupferförderung in Mitteldeutschland. Nochmal 700 Jahre später wurde im Bergbau Eisenerz in den Alpen abgebaut.
Rechtliche Bestimmungen, die Bodenschätze und den Bergbau betreffen, werden als Bergrecht bezeichnet. In der BRD unterliegt das Bergrecht, laut Grundgesetz, der sogenannten konkurrierenden Gesetzgebung. Die zentrale Rechtsnorm für Bodenschätze und Bergbau ist in der BRD das sogenannte Bundesberggesetz. Im Bundesberggesetz werden alle möglichen bergrechtlichen Fragen behandelt. Das reicht von der Erkundung, über die Gewinnung der Rohstoffe, bis hin zur Schließung eines Bergwerks oder Tagebaus. Das Bundesberggesetz regelt zudem noch die jeweilige Zuständigkeit der Bergbehörden, sofern es sich um Gegebenheiten handelt, die den Bergbau betreffen.
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